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AGB


Anbieter

nemeda Web & Media - Stalder

Adresse / Sitz

Unter Bühl 6, 6196 Marbach LU

E-Mail

design@nemeda.ch

UID / MWST

CHE - 394.561.891 / -

Gültig ab

25. Juli 2026


1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von nemeda im Bereich Beratung, Konzeption, Webdesign, technische Umsetzung, Foto- und Videoproduktion, Drohnenaufnahmen, Content, Betreuung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Sie gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, Selbstständigen und Privatpersonen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn nemeda ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: 1. individuell unterzeichnete Vereinbarung, 2. Offerte beziehungsweise Leistungsbeschrieb, 3. schriftlich bestätigte Nachträge, 4. diese AGB. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.

2. Vertragsabschluss und Textform

Offerten von nemeda sind während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte nichts anderes steht. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte in Textform annimmt, elektronisch bestätigt oder nemeda mit der Ausführung beauftragt.

Als Textform gelten insbesondere E-Mail, unterschriebene Offerte, Freigabe über ein Projekttool oder eine andere dokumentierbare elektronische Erklärung. Eine unverbindliche Anfrage oder ein erstes Gespräch bildet noch keinen Vertrag.

Änderungen, Ergänzungen und Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn sie von nemeda in Textform bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang und kreative Ausführung

Massgebend für Inhalt, Menge, Formate, Funktionen, Termine und Vergütung ist ausschliesslich die Offerte oder ein schriftlich bestätigter Leistungsbeschrieb. Skizzen, Moodboards, Testaufnahmen, Entwürfe und Präsentationen dienen der Veranschaulichung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als geschuldet bezeichnet werden.

nemeda erbringt die Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt. Soweit keine konkreten technischen Anforderungen vereinbart wurden, bestimmt nemeda die geeignete gestalterische, technische und produktionelle Umsetzung nach fachlichem Ermessen.

Geringfügige, technisch bedingte oder branchenübliche Abweichungen - etwa bei Farben, Bildschirmdarstellungen, Bildausschnitten, Kompression, Browsern oder Plattformen - begründen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Hauptfunktion und der vereinbarte Zweck erfüllt sind.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Entscheide, Freigaben, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in brauchbarer Qualität zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten, Zugangsdaten, Domain- und Providerinformationen sowie interne Ansprechpersonen mit Entscheidungsbefugnis.

Der Kunde prüft Inhalte, Layouts, Angaben, Links, Preise, rechtliche Hinweise und finale Ergebnisse vor der Freigabe sorgfältig. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Vor Migrationen, Eingriffen in bestehende Systeme oder Übergabe von Zugängen erstellt der Kunde eine vollständige Datensicherung, sofern nemeda nicht ausdrücklich und schriftlich mit der Sicherung beauftragt wurde.

Der Kunde garantiert insbesondere die erforderlichen Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte an seinen Inhalten.

Er sorgt für rechtlich erforderliche Einwilligungen von abgebildeten, gefilmten oder hörbaren Personen sowie für nötige Bewilligungen von Eigentümern, Veranstaltern und Behörden.

Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Nach erfolgloser schriftlicher Nachfrist kann nemeda die Arbeit pausieren, Mehraufwand verrechnen oder den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen beenden.


5. Termine, Projektablauf und Freigaben

Zeitpläne beruhen auf einer rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Kunden. Verbindliche Fixtermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Auch bei beschleunigten Projekten beginnt eine Frist erst, wenn alle benötigten Unterlagen, Zugänge, Freigaben und die vereinbarte Anzahlung vorliegen.

Freigaben sind verbindlich. Nach einer Freigabe veranlasste Änderungen gelten als Zusatzleistung, sofern sie nicht auf einem nachweisbaren Abweichen von der Offerte beruhen.

nemeda haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden, Drittanbieter, Behörden, Plattformen, technische Störungen, ausstehende Zugänge oder sonstige nicht von nemeda zu vertretende Umstände verursacht werden.

6. Korrekturen, Änderungswünsche und Abnahme

Die in der Offerte enthaltene Anzahl Korrekturrunden ist verbindlich. Eine Korrekturrunde besteht aus einer gebündelten, klaren Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Einzelne, gestaffelte oder nachträglich ergänzte Rückmeldungen können als weitere Korrekturrunde gelten.

Korrekturen betreffen Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Neue Anforderungen, zusätzliche Seiten oder Formate, Richtungswechsel, neue Inhalte, zusätzliche Funktionen, erneute Drehtermine oder wesentliche gestalterische Änderungen sind Zusatzleistungen. nemeda weist den Kunden vor deren Umsetzung auf den Mehrumfang hin und offeriert oder verrechnet ihn nach dem vereinbarten Stundenansatz.

Der Kunde prüft gelieferte Zwischen- und Endergebnisse innert 10 Kalendertagen ab Zustellung und meldet wesentliche, konkret bezeichnete Abweichungen von der Offerte in Textform. Erfolgt keine solche Meldung, gilt das Ergebnis als abgenommen. Gesetzlich zwingende Mängelrechte bleiben vorbehalten.

7. Vergütung, Auslagen und Zahlung

Alle Preise gelten in Schweizer Franken. Massgebend sind die in der Offerte oder Rechnung ausgewiesenen Preise sowie die dort angegebene Mehrwertsteuerbehandlung. Öffentlich kommunizierte Preise richten sich zusätzlich nach den einschlägigen gesetzlichen Preisbekanntgabevorschriften.

Sofern die Offerte nichts anderes regelt, sind 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % vor der Online-Schaltung beziehungsweise vor der Übergabe der finalen Dateien fällig. Rechnungen sind innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Nicht enthaltene Auslagen und Drittleistungen - etwa Lizenzen, Stockmaterial, Musik, Models, Sprecher, Reisekosten, Mieten, Druck, Werbung, Plattform-, Domain-, Hosting- oder Zahlungsanbietergebühren - werden nur nach vorgängiger Absprache ausgelöst und zusätzlich verrechnet. Bereits verbindlich angefallene Drittleistungen sind in jedem Fall geschuldet.

Bei Zahlungsverzug kann nemeda die Leistung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, die Herausgabe oder Online-Schaltung zurückbehalten und den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Projektunterbruch, Rücktritt und Verschiebung

Wünscht der Kunde einen Unterbruch oder eine Beendigung des Projekts, teilt er dies nemeda unverzüglich in Textform mit. Bis dahin erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte Zeiten und bereits ausgelöste Drittleistungen sind geschuldet. Bei werkvertraglich zu qualifizierenden Leistungen bleiben die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere nach Art. 377 OR, vorbehalten.

Für verbindlich bestätigte Foto- und Videodrehs gilt bei einer vom Kunden zu vertretenden Absage ohne zumutbaren Ersatztermin: mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin sind angefallene Vorbereitungs- und Drittaufwände geschuldet; 3 bis 7 Kalendertage vorher zusätzlich 50 % des vereinbarten Drehtageshonorars; weniger als 72 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen zusätzlich 80 % des vereinbarten Drehtageshonorars. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, nemeda der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Muss ein Termin wegen Wetter, Krankheit, Unfall, behördlichen Anordnungen, Flugbeschränkungen, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen verschoben werden, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rückerstattbare Drittaufwände werden angerechnet.

9. Besondere Bestimmungen für Webdesign und digitale Leistungen

Bei Websites, Shops, Formularen, Newsletter- oder CRM-Lösungen umfasst die Leistung nur die in der Offerte ausdrücklich genannten Seiten, Funktionen, Inhalte, Schnittstellen und Tests. Eine unbegrenzte Weiterentwicklung, dauernde Pflege, Sicherheitsüberwachung oder 24/7-Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, sofern dies nicht separat vereinbart wurde.

nemeda erstellt die Website für die in der Offerte vereinbarten aktuellen, gängigen Browser und Endgeräte. Die Darstellung in veralteten Browsern, die vollständige Barrierefreiheit, die dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Betriebssystemen, Plattformen oder Software-Versionen sowie die fehlerfreie Interaktion mit kunden- oder drittseitig veränderten Systemen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Eine SEO-Basis umfasst ausschliesslich die vereinbarten Massnahmen. nemeda schuldet keine bestimmte Platzierung, Indexierung, Reichweite, Conversion, Umsatzsteigerung oder Verfügbarkeit bei Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen.

Rechtliche Prüfung, Beratung oder Gewährleistung bezüglich Datenschutz, Impressum, AGB, Cookies, Preisangaben, Wettbewerbsrecht, E-Commerce, Accessibility, Branchenvorschriften oder sonstiger Compliance ist nicht Teil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Drittanbieter, Domains, Hosting und technische Plattformen

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, schliesst der Kunde Verträge für Domain, Hosting, E-Mail, Website-Builder, Zahlungsdienst, Stockmaterial, Schriften, Plugins, Analyse-, Newsletter-, CRM- oder andere Drittservices direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. Dessen Preise, Lizenzbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Verfügbarkeiten gelten zusätzlich.

nemeda kann den Kunden bei Auswahl, Einrichtung, Migration und Verwaltung solcher Dienste unterstützen. nemeda haftet jedoch nicht für Ausfälle, Datenverluste, Preisänderungen, Sicherheitsvorfälle, Funktionsänderungen, Sperrungen, Kündigungen oder Einstellungen von Drittanbietern. Die Verantwortung für Fristen, Verlängerungen, eigene Zugangsdaten und laufende Gebühren liegt beim Kunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei einer Plattformlösung kann die technische Übertragbarkeit oder der Export einer Website eingeschränkt sein. Ein Umzug, ein Anbieterwechsel oder die Herausgabe von Quellcode beziehungsweise exportierbaren Projektdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich offeriert wurde.

11. Besondere Bestimmungen für Foto, Video und Drohne

Umfang, Drehzeit, Formate, Anzahl und Art der gelieferten Bilder oder Videos ergeben sich aus der Offerte. Die Auswahl, Bearbeitung, Farbgestaltung, Dramaturgie, Schnitt, Musik- und Bildrhythmus sowie die technische Umsetzung liegen innerhalb des vereinbarten Konzepts im kreativen Ermessen von nemeda. Geschmackliche Unterschiede allein begründen keinen Mangel.

Rohdaten, unbearbeitete Aufnahmen, Projektdateien, Schnittdateien, nicht ausgewählte Bilder, Audioeinzelspuren und sonstige Arbeitsdateien sind nicht geschuldet, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde sorgt für einen sicheren, geeigneten und rechtmässig nutzbaren Drehort, rechtzeitigen Zugang, erforderliche Strom- oder Infrastruktur sowie notwendige Bewilligungen. Für Drohnenaufnahmen entscheidet nemeda aufgrund von Sicherheit, Wetter, Luftrecht, örtlichen Beschränkungen und der konkreten Situation abschliessend über die Durchführbarkeit. Ein bestimmtes Drohnenbild oder ein bestimmter Flug kann nicht garantiert werden, wenn dies rechtlich oder sicherheitsbedingt nicht möglich ist.

Musik, Stockmaterial, Sprecher- oder Model-Leistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Lizenzumfang verwendet. Insbesondere für bezahlte Werbung, TV, Kino, internationale Nutzung oder zeitlich unbegrenzte Kampagnen können zusätzliche Lizenzen erforderlich sein; diese sind vom Kunden zu bewilligen und zu finanzieren, sofern nicht anders vereinbart.

12. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Herausgabe

Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an Konzepten, Entwürfen, Layouts, Designs, Bildern, Filmen, Texten, Animationen, Softwarebestandteilen und Arbeitsresultaten verbleiben bei nemeda beziehungsweise bei den jeweils berechtigten Dritten. Rechte gehen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang über.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den final gelieferten Arbeitsergebnissen ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftszweck und die in der Offerte vorgesehenen Kanäle. Dies umfasst auch die technisch mögliche Bearbeitung, Ersetzung und Aktualisierung eigener Texte, Bilder und Kontaktangaben auf der eigenen Website. Eine exklusive Nutzung, Übertragung an Dritte, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Wiederverwendung in anderen Projekten oder Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von nemeda.

Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ergebnisse weder veröffentlichen noch verwenden. Das Nutzungsrecht an lizenzpflichtigem Drittmaterial, insbesondere Stockbildern, Musik, Schriften, Templates und Plugins, richtet sich ausschliesslich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen und kann in Umfang, Gebiet, Dauer oder Medienkanal begrenzt sein.

Nicht geschuldet sind insbesondere editierbare Quelldateien, Rohdaten, interne Vorlagen, Skripte, Quellcode, Zugangsdaten oder offene Projektdateien, sofern sie nicht ausdrücklich als Lieferbestandteil bezeichnet wurden.

13. Referenzen und Eigenwerbung

nemeda darf abgeschlossene und bereits öffentlich zugängliche Arbeiten unter Nennung des Kundennamens, der Marke und eines Links in angemessenem Umfang für Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe und Eigenwerbung verwenden. Vertrauliche Inhalte, nicht veröffentlichte Projekte oder Sperrfristen werden respektiert, wenn der Kunde diese vorab in Textform mitteilt.

Der Kunde kann einer Referenznennung vor Veröffentlichung aus sachlichen Gründen in Textform widersprechen. Die Parteien stimmen sich in diesem Fall über eine angemessene Lösung ab.

14. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

nemeda bearbeitet Personendaten, die im Zusammenhang mit Anfrage, Offerte, Vertrag, Produktion, Kommunikation und Abrechnung anfallen, nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Ergänzend gilt die auf der Website von nemeda publizierte Datenschutzerklärung.

Soweit nemeda im Auftrag des Kunden Personendaten von dessen Kunden, Mitarbeitenden, Mitgliedern oder anderen betroffenen Personen bearbeitet, bleibt der Kunde grundsätzlich für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung und die erforderliche Information der betroffenen Personen verantwortlich. Erteilt der Kunde nemeda dabei Weisungen im Sinn einer Auftragsbearbeitung, schliessen die Parteien bei Bedarf vor Beginn der Bearbeitung eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Formulare, Newsletter, Tracking, Cookies, Analysedienste, eingebundene Plattformen und sonstige Datenbearbeitungen auf seiner Website rechtmässig eingesetzt und in seiner Datenschutzerklärung transparent beschrieben werden.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Geschäfts-, Projekt-, Zugangs- und Personendaten der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen oder nach Ziffer 13 als Referenz veröffentlicht werden dürfen.

16. Mängel und Nachbesserung

Liegt ein nachweisbarer wesentlicher Mangel vor, der vom vereinbarten Leistungsumfang abweicht und von nemeda zu vertreten ist, erhält nemeda zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung. Der Kunde beschreibt den Mangel nachvollziehbar und stellt die für die Prüfung nötigen Informationen bereit.

Keine Mängel sind insbesondere Fehler oder Einschränkungen, die auf Inhalte, Weisungen, Zugänge, Systeme, Änderungen oder Versäumnisse des Kunden, auf Drittanbieter oder auf nicht vereinbarte technische Anforderungen zurückgehen. Ebenfalls keine Mängel sind nachträgliche Plattform-, Browser- oder Betriebssystemänderungen.

Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

17. Haftung

nemeda haftet nur für direkte Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung eigener vertraglicher Pflichten verursacht wurden. Die Haftung ist - soweit gesetzlich zulässig - auf die für den konkret betroffenen Auftragsteil tatsächlich bezahlte Vergütung beschränkt.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Reputationsschäden, Datenverluste, Ansprüche Dritter, verlorene Chancen oder Schäden aus Ausfällen und Änderungen von Drittplattformen.

Die Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.

18. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen

Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von nemeda, insbesondere Naturereignisse, Strom- oder Netzausfälle, Cyberangriffe, Epidemien, schwere Krankheit oder Unfall, behördliche Verfügungen, Streik, Lieferengpässe, Flugbeschränkungen oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter, befreien nemeda für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Termine werden angemessen verschoben.

nemeda informiert den Kunden, sobald dies zumutbar ist, über wesentliche Auswirkungen und stimmt das weitere Vorgehen ab. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rückerstattbare Kosten bleiben vergütungspflichtig.

19. Betreuung, Wartung und laufende Leistungen

Laufende Betreuung, Änderungen, Hosting-Administration, Sicherheits- oder Software-Updates, Backups, Monitoring, Contentpflege und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Betreuungs- oder Serviceleistung vereinbart wurden. Der genaue Umfang, allfällige Reaktionszeiten, Mindestlaufzeiten und Monatsgebühren ergeben sich aus der Offerte oder dem Servicevertrag.

Fehlt eine besondere Vereinbarung, können wiederkehrende Leistungen von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Bis zum Ende der Laufzeit geschuldete und bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet.

20. Einsatz Dritter und Abtretung

nemeda darf zur Vertragserfüllung geeignete Hilfspersonen oder Fachpersonen beiziehen und verpflichtet diese angemessen zu Vertraulichkeit und Datenschutz. nemeda bleibt gegenüber dem Kunden für die geschuldete Leistung verantwortlich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von nemeda in Textform auf Dritte übertragen.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen nemeda und dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von nemeda. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände und Schutzbestimmungen vorbehalten.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung oder eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Diese AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss einbezogenen Fassung. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten spätere Änderungen nur, wenn sie von beiden Parteien in Textform vereinbart wurden.

Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.

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